- Sie befinden sich hier:
- Netz >
- Netznutzung Erdgas
Suche
Infos
| Kundenberatung: |
| (0 42 81) 757 100 |
| Entstördienst: |
| ( 0 42 81 ) 757 113 |
Online-Service
Unser Online-Service rund um Ihren Zähler.
Mehr Infos...
Ansprechpartner
Der direkte Draht zu Ihrem zuständigen Kundenberater.
Mehr Infos...
Netznutzung Erdgas
Netznutzung Erdgas
Mit der zweiten Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) setzt die
Bundesregierung das EU-Gemeinschaftsrecht für die leitungsgebundene
Energieversorgung in nationales Recht um. Ziele des EnWG sind die
verbrauchsfreundliche und umweltverträgliche Versorgung mit
Elektrizität und Gas sowie die Sicherung des wirksamen Wettbewerbs und
eines langfristigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von
Energieversorgungsnetzen.
Seit Juli 2005 sind das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die
dazugehörigen Verordnungen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV und
Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV) in Kraft. Sie bilden die Grundlage
für den diskriminierungsfreien Netzzugang.
Standardtransportanfrage
Die Standardtransportanfrage im Sinne der Verbändevereinbarung hat
schriftlich zu erfolgen. Der Netzbetreiber wird eine solche
vollständige Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist - möglichst
innerhalb von 12 Werktagen nach Eingang beim Netzbetreiber - gegenüber
dem Transportkunden beantworten. Sollte die Transportanfrage nicht alle
benötigten Angaben beinhalten, so wird der Netzbetreiber innerhalb
einer angemessenen Frist - möglichst innerhalb von 5 Werktagen - die
benötigten Angaben nachfragen.
Ansprechpartner:
Herr Bauer
Telefon: (0 42 81) 757 120