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Netznutzung Strom
Mit der zweiten Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) setzt die
Bundesregierung das EU-Gemeinschaftsrecht für die leitungsgebundene
Energieversorgung in nationales Recht um. Ziele des EnWG sind die
verbrauchsfreundliche und umweltverträgliche Versorgung mit
Elektrizität und Gas sowie die Sicherung des wirksamen Wettbewerbs und
eines langfristigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von
Energieversorgungsnetzen.
Seit Juli 2005 sind das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die zugehörigen Verordnungen in Kraft. Das Netznutzungskonzept und die Abwicklung der Netznutzung beruhen auf den Grundsätzen des EnWG vom 7. Juli 2005, der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Netzentgeltverordnung (StromNEV).
Seit Juli 2005 sind das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die zugehörigen Verordnungen in Kraft. Das Netznutzungskonzept und die Abwicklung der Netznutzung beruhen auf den Grundsätzen des EnWG vom 7. Juli 2005, der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Netzentgeltverordnung (StromNEV).