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Schlichtungsstelle
Information zur Schlichtungsstelle Energie
1. Streitbeilegungsverfahren
1.1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an:
Stadtwerke Zeven GmbH, Beschwerdestelle, Vitus–Platz 1, 27404 Zeven,
Telefon: 04281 / 757 - 100,
E-Mail: Beschwerdestelle@stadtwerke-zeven.de.
1.2. Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucher- beschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
1.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin,
Telefon: (0)30 / 2757240 - 0, Mo. - Fr. 10:00 - 16:00 Uhr,
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de,
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de .
1.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind
erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den
Bereich Elektrizität und Gas,
Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500 oder 01805 101000
(Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030/22480-323,
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.