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Erdgastarife

Allgemeine Erdgaspreise der Grund- und Ersatzversorgung

Kundeninformation zum neuen Energiewirtschaftgesetz

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Gemäß §118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke Zeven Grundversorger im Sinne von §36 Abs.2 EnWG für die Versorgung mit Erdgas im Netzgebiet der Stadtwerke Zeven.

Preise gültig ab 01.10.2011
Tarifbezeichnung Arbeitspreis (Cent/KWh) Mengenabhängiger LeistungspreisMengenzonen
(kWh)
    netto  brutto*  netto  brutto*   
Kleinverbrauch 8,69 10,34 6,82 8,12 1 - 1.319
Tarif I 6,11
7,27 40,86 48,62 1.320 - 11.146
Tarif II** 5,40
6,43 120,00 142,80 11.147 - 42.700 
** Mindestpreisregelung (lineare Komponente)

Überschreitet der Gasbezug 42.700 kWh pro Jahr, erfolgt eine Mindestpreisabrechnung. Bei einem Jahresverbrauch über 42.700 kWh wird anstelle von Leistungs- und Arbeitspreis ein Durchschnittspreis für jede abgenommene kWh berechnet, wie er sich bezogen auf einen Jahresverbrauch von 42.700 kWh aus dem Jahresleistungspreis und dem Arbeitspreis ergibt.

  netto  brutto* 
Durchschnittspreis ab 42.700 kWh/a  5,68 Cent / kWh   6,76 Cent / kWh 
LP-Anteil  0,28 Cent / kWh   
AP-Anteil  5,40 Cent / kWh   

Sondervereinbarungen: Überschreitet der Jahresverbrauch 225.000 kWh, können die Stadtwerke Zeven Sondervereinbarungen treffen.

* Bruttopreise (Nettopreise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, auf 2 Nachkommastellen gerundet)


ZevenGasgreen besteht aus 10% Biomethan sowie 90% Erdgas.
Unser Biomethan wird aus erneuerbaren Energiequelle (nachwachsenden Rohstoffen) gewonnen.