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Stromtarife
Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung mit Elektrizität in Niederspannung
Kundeninformation zum neuen Energiewirtschaftgesetz
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke Zeven Grundversorger im Sinne von §36 Abs.2 EnWG für die Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der Stadtwerke Zeven.
| Gültig ab: 01.01.2010 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tarifbezeichnung | Arbeitspreis (Cent/KWh) | Leistungspreis pro kW/Jahr | Verrechnungspreis pro Jahr | |||
| netto | brutto* | netto | brutto* | netto | brutto* | |
| Normaltarif 0 bis 25.000 kWh | 20,40 |
24,28 |
---- | ---- | 50,00 |
59,50 |
| gemessene Leistung | 18,71 |
22,26 |
77,59 | 92,33 | ---- | ---- |
| unterbrechbare Verbrauchseinrichtung | 18,71 |
22,26 |
---- | ---- | 75,63 |
90,00 |
| Schwachlast (Nacht)** | 14,62 |
17,40 |
---- | ---- | 75,63 |
90,00 |
| ** Zuschlag in der HT-Zeit auf die Arbeitspreise 0,87 Cent/kWh (1,04 Cent/kWh*) | ||||||
Aufschlüsselung der Verrechnungspreise:
Normaltarif 0 bis 25.000 kWh
Verrechnungspreis Eintarifzähler
gemessene Leistung: D
er Durchschnittspreis, ermittelt aus Arbeits- und Leistungspreis, wird auf 27,72 Cent (32,99 Cent brutto) je Kilowattstunde begrenzt. Daneben wird jeweils ein Verrechnungspreis für einen Maximumzähler, ein Schaltgerät und gegebenenfalls einen Wandlersatz berechnet.
unterbrechbare Verbrauchseinrichtung:
Verrechnungspreis für Zweitarifzähler und Schaltgerät
Schwachlast (Nacht)** :
Zusätzlich wird ein Mehrpreis für einen Zweitarifzähler und der Verrechnungspreis für ein Schaltgerät berechnet.
| Verrechnungspreise je Abrechnungsjahr, einheitlich für alle Tarife: | ||
|---|---|---|
| netto | brutto* | |
| Eintarifzähler | 50,00 |
59,50 |
| Zweitarifzähler | 54,20 |
64,50 |
| Maximumzähler | 92,86 |
110,50 |
| Stromwandlersatz | 26,47 |
31,50 |
| Schaltgerät | 21,43 | 25,50 |
ZevenCity-Strom - Gültig ab 01.03.2011
| netto | brutto* |
|
| Arbeitspreis für die entnommene elektrische Wirkarbeit | 18,79 Cent/kWh | 22,36 Cent/kWh |
| Verrechnungspreis pro Abrechnungsjahr und Messeinrichtung | 65,00 €/Jahr | 77,35 €/Jahr |
| Diese Sondervereinbarung gilt für den jeweils über einen Zähler erfassten Elektrizitätsbedarf bei einer Abnahmemenge von maximal 30.000 kWh/Jahr, wenn die bezogene Leistung nicht häufiger als 1 Monat im Abrechnungsjahr den Wert von 30 kW übersteigt. | ||
ZevenFIX - Strom - Gültig ab 01.03.2012
| Nettobetrag | Stromsteuer | Nettopreis | Umsatzst. | Bruttopreis |
|
| Arbeitspreis für die entnommene elektrische Wirkarbeit in cent/kWh |
17,85 | 2,05 | 19,90 | 19 % |
23,68 Cent/kWh |
| Verrechnungspreis pro Abrechnungsjahr und Messeinrichtung | 60,00 | 19 % |
71,40 €/Jahr |
Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2013
ZevenOnline - Strom - Gültig ab 01.03.2011
| netto | brutto* |
|
| Arbeitspreis für die entnommene elektrische Wirkarbeit | 18,11 Cent/kWh | 21,55 Cent/kWh |
| Verrechnungspreis pro Abrechnungsjahr und Messeinrichtung | 60,00 €/Jahr | 71,40 €/Jahr |
| Diese Sondervereinbarung gilt für den jeweils über einen Zähler erfassten Elektrizitätsbedarf bei einer Abnahmemenge von maximal 30.000 kWh/Jahr, wenn die bezogene Leistung nicht häufiger als 1 Monat im Abrechnungsjahr den Wert von 30 kW übersteigt. | ||
* Bruttopreise (Nettopreise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, auf 2 Nachkommastellen gerundet)
Die Belieferung mit Strom im Rahmen des ZevenOnline setzt die Teilnahme des Kunden am Lastschriftverfahren voraus. Für den Fall des Widerrufs des
Lastschriftverfahrens ist der Lieferant berechtigt, den Stromvertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
Die Kommunikation im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erfolgt grundsätzlich über die Service-Funktionen unter http://stadtwerkezeven.de/cms/Service/Online-Service/Online-Service.html oder per email. Die Stadtwerke-Zeven GmbH kann auch weiterhin brieflich informieren.
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungs- verordnung - StromGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2391)
- Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Zeven GmbH für die Belieferung mit Erdgas bzw. Elektrizität