• Sie befinden sich hier:
  • Service >
  • Tarife

Suche

Infos

Kundenberatung:
(0 42 81) 757 100
Entstördienst:
 ( 0 42 81 ) 757 113

 

Online-Service

Unser Online-Service rund um Ihren Zähler.
Mehr Infos...

Ansprechpartner

Der direkte Draht zu Ihrem zuständigen Kundenberater.
Mehr Infos...

Stromtarife

Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung mit Elektrizität in Niederspannung

Kundeninformation zum neuen Energiewirtschaftgesetz

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke Zeven Grundversorger im Sinne von §36 Abs.2 EnWG für die Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der Stadtwerke Zeven.

Gültig ab: 01.01.2010 
Tarifbezeichnung Arbeitspreis (Cent/KWh) Leistungspreis pro kW/Jahr Verrechnungspreis pro Jahr 
    netto  brutto*  netto  brutto*  netto  brutto*
Normaltarif 0 bis 25.000 kWh  20,40
24,28
----  ----  50,00
59,50 
gemessene Leistung  18,71
22,26
77,59  92,33  ---- ---- 
unterbrechbare Verbrauchseinrichtung  18,71
22,26
----  ----  75,63
90,00
Schwachlast (Nacht)**  14,62
17,40
----  ----  75,63
90,00
** Zuschlag in der HT-Zeit auf die Arbeitspreise 0,87 Cent/kWh (1,04 Cent/kWh*) 

Aufschlüsselung der Verrechnungspreise: Normaltarif 0 bis 25.000 kWh   Verrechnungspreis Eintarifzähler 
gemessene Leistung: D er Durchschnittspreis, ermittelt aus Arbeits- und Leistungspreis, wird auf 27,72 Cent (32,99 Cent brutto) je Kilowattstunde begrenzt. Daneben wird jeweils ein Verrechnungspreis für einen Maximumzähler, ein Schaltgerät und gegebenenfalls einen Wandlersatz berechnet. 
unterbrechbare Verbrauchseinrichtung: Verrechnungspreis für Zweitarifzähler und Schaltgerät 
Schwachlast (Nacht)** : Zusätzlich wird ein Mehrpreis für einen Zweitarifzähler und der Verrechnungspreis für ein Schaltgerät berechnet. 

Verrechnungspreise je Abrechnungsjahr, einheitlich für alle Tarife: 
  netto  brutto*
Eintarifzähler  50,00
59,50
Zweitarifzähler  54,20
64,50
Maximumzähler 92,86
110,50
Stromwandlersatz  26,47
31,50
Schaltgerät  21,43 25,50

ZevenCity-Strom - Gültig ab 01.03.2011

  netto  brutto*
Arbeitspreis für die entnommene elektrische Wirkarbeit  18,79 Cent/kWh  22,36 Cent/kWh 
Verrechnungspreis pro Abrechnungsjahr und Messeinrichtung  65,00 €/Jahr  77,35 €/Jahr 
Diese Sondervereinbarung gilt für den jeweils über einen Zähler erfassten Elektrizitätsbedarf bei einer Abnahmemenge von maximal 30.000 kWh/Jahr, wenn die bezogene Leistung nicht häufiger als 1 Monat im Abrechnungsjahr den Wert von 30 kW übersteigt. 
* Bruttopreise (Nettopreise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, auf 2 Nachkommastellen gerundet)



ZevenFIX - Strom - Gültig ab 01.03.2012

   Nettobetrag  Stromsteuer  Nettopreis Umsatzst. Bruttopreis
Arbeitspreis für die entnommene elektrische Wirkarbeit in cent/kWh
 17,85  2,05  19,90 19 %
23,68 Cent/kWh 
Verrechnungspreis pro Abrechnungsjahr und Messeinrichtung   60,00     19 %
71,40 €/Jahr 

Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2013



ZevenOnline - Strom - Gültig ab 01.03.2011

  netto  brutto*
Arbeitspreis für die entnommene elektrische Wirkarbeit  18,11 Cent/kWh  21,55 Cent/kWh 
Verrechnungspreis pro Abrechnungsjahr und Messeinrichtung  60,00 €/Jahr  71,40 €/Jahr 
Diese Sondervereinbarung gilt für den jeweils über einen Zähler erfassten Elektrizitätsbedarf bei einer Abnahmemenge von maximal 30.000 kWh/Jahr, wenn die bezogene Leistung nicht häufiger als 1 Monat im Abrechnungsjahr den Wert von 30 kW übersteigt. 

* Bruttopreise (Nettopreise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, auf 2 Nachkommastellen gerundet)

Die Belieferung mit Strom im Rahmen des ZevenOnline setzt die Teilnahme des Kunden am Lastschriftverfahren voraus. Für den Fall des Widerrufs des
Lastschriftverfahrens ist der Lieferant berechtigt, den Stromvertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

Die Kommunikation im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erfolgt grundsätzlich über die Service-Funktionen unter http://stadtwerkezeven.de/cms/Service/Online-Service/Online-Service.html oder per email. Die Stadtwerke-Zeven GmbH kann auch weiterhin brieflich informieren.