Netznutzung Erdgas
Mit der zweiten Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) setzt die Bundesregierung das EU-Gemeinschaftsrecht für die leitungsgebundene Energieversorgung in nationales Recht um. Ziele des EnWG sind die verbrauchsfreundliche und umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität und Gas sowie die Sicherung des wirksamen Wettbewerbs und eines langfristigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.
Seit Juli 2005 sind das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die dazugehörigen Verordnungen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV und Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV) in Kraft. Sie bilden die Grundlage für den diskriminierungsfreien Netzzugang.