Differenzmenge
Entgelt für die Jahresmehr-/Mindermengen:
Die Mehr-/Mindermenge errechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) aus der Abweichung zwischen der Allokationsmenge im Bilanzkreis und der tatsächlich gelieferten Menge am Ausspeisepunkt des Letztverbrauchers.
Die von der Stadtwerke Zeven GmbH erstellten Mehr-/Mindermengenabrechnungen basieren auf den von der TRADING HUB EUROPE veröffentlichten Ausgleichsenergiepreisen.