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Entstördienst: (04281) 757 113

Was tun bei Gasgeruch?

Techniker vor Verteilerkasten

Differenzmenge

Entgelt für die Jahresmehr-/Mindermengen:

Die Mehr-/Mindermenge errechnet sich gemäß § 25 Abs. 1 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) aus der Abweichung zwischen der Allokationsmenge im Bilanzkreis und der tatsächlich gelieferten Menge am Ausspeisepunkt des Letztverbrauchers.

Die von der Stadtwerke Zeven GmbH erstellten Mehr-/Mindermengenabrechnungen basieren auf den von der TRADING HUB EUROPE veröffentlichten Ausgleichsenergiepreisen.