Differenzmenge
Ergebnis der Differenzbilanzierung
Entgelt für die Jahresmehr-/Mindermengen
Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei Entnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten in den Bilanzkreis eingespeisten Energie und an der Lieferstelle tatsächlich entnommenen Energie.
Die Stadtwerke Zeven GmbH rechnen die Mehr-/Mindermengen mit den vom BDEW im Internet veröffentlichten SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreisen ab.