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Was tun bei Gasgeruch?

Heizung

Wärme-Direkt-Service

Wärme im Komplett-Paket: Anlagenfinanzierung, -wartung, Wärmelieferung und Abrechnung aus einer Hand.

Mit dem Wärme-Direkt-Service liefern wir Ihnen Wärme "schlüsselfertig". Das heißt: Wir stellen Ihnen eine Heizanlage zur Verfügung und sind dabei für die Finanzierung und Installation ebenso zuständig wie für die Wartung, Betriebsführung und den Störungsdienst. Zudem übernehmen wir die Abrechnung der Heizkosten mit den Mieters Ihres Objektes. Der Wärme-Direkt-Service ist besonders für größere Objekte mit Wärmeversorgungsanlagen ab 70kW geeignet.

Im Wärme-Direkt-Service enthalten

  • Finanzierung und Installation einer Wärmeerzeugungsanlage in Ihrem Objekt
  • Betrieb, Wartung und notwendige Reparaturen, inkl. Ersatzteile
  • 24/7 Störungsnotdienst
  • Installation, Eichung und Ablesung der Zähler
  • Heizkostenabrechnung direkt mit den Mietern

 Ihre Vorteile auf einen Blick

  • keine eigenen Anschaffungs- und Installationskosten
  • planbare Kosten ohne Risiko, dank vereinbarter monatlicher Kostenpauschale inkl. aller Betriebskosten
  •  Betriebssicherheit durch regelmäßige Wartung und 24-Stunden-Störungsnotdienst
  • kein Inkassorisiko auf Ihrer Seite, da wir die Heizkostenabrechnung mit den Mietern übernehmen

Der einfache Weg zum Komplett-Service

  • Lassen Sie sich von uns zum Wärme-Direkt-Service beraten.
  • Als Partner machen sich unsere Fachinstallateure in der Regel vorab ein Bild vor Ort, um die für Sie beste Wärmeerzeugungsanlage auszuwählen.
  •  Nach der Einschätzung der Fachinstallateure erhalten Sie ein Angebot für das Wärme-Direkt-Service-Komplettpaket von uns.
  •  Nach Angebotsannahme schließen wir mit Ihnen als Vermieter ein Wärmebereitstellungsvertrag und mit den Mietern jeweils einen Wärmelieferungsvertrag ab.
  • Im Anschluss an den Vertragsschluss wird die Anlage vom Fachinstallateur installiert, von uns die Messtechnik eingebaut und nach Fertigstellung wird die Anlage in Betrieb genommen.
  • Tipp: Der Wärmebereitstellungsvertrag (Vermieter) und der Wärmelieferungsvertrag (Mieter) bedingen einander. Wir halten es für sinnvoll entsprechende Regelungen im Mietvertrag aufzunehmen.
Heizungsanlage

Die Kosten

Im Wärmebereitstellungsvertrag vereinbaren wir mit Ihnen als Vermieter einen sogenannten Leistungspreis 1 für die Bereitstellung der Wärmeerzeugungsanlage. Der Leistungspreis richtet sich in der Höhe nach den Investitionskosten der Anlage und ist nicht auf die Mieter umlegbar.

Die Mieter zahlen mit dem Leistungspreis 2 die auf den Mieter umlegbaren Kosten, die durch den Betrieb der Anlage entstehen. Zudem wird ihnen ein Arbeitspreis für den Wärmeverbrauch berechnet. Dies vereinbaren wir mit jedem Mieter im Wärmelieferungsvertrag.

Die Messtechnik

Der Verbrauch wird üblicherweise mit Hilfe von Wärmemengen- sowie Kaltwasser- und Warmwasserzählern gemessen. Je nach Bauweise Ihres Objekts können auch elektronische Heizkostenverteiler zum Einsatz kommen.