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Neue Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

(vom 27.03.2020)

Ab dem 1. April 2020 gelten die TAB NS Nord 2019 inkl. Beiblatt der Stadtwerke Zeven GmbH als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 NAV für unser Netzgebiet. Die bisher geltenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB2012) treten am selbigen Tag außer Kraft.

Der Wortlaut der TAB NS Nord 2019 sowie des Beiblattes sind über den folgenden Link abrufbar:

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

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