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Beratungszentrum
Stadtwerke Zeven GmbH
Vitus-Platz 1
27404 Zeven
Telefon: | (04281) 757 100 |
E-Mail: | info@stadtwerke-zeven.de |
Für Strom-Einspeiser
Sie wollen Ihren Ökostrom aus einer Photovoltaik-, Windkraft- oder Biogas-Anlage in unser Netz einspeisen? Wir informieren Sie gerne über die Einspeisung.
Erzeugungsanlage mit einer Leistung < 600 Watt
Die steckerfertige PV-Anlage einfach einzustecken ist nicht zulässig. Das Balkonkraftwerk muss entweder fest oder über eine spezielle Energiesteckdose mit der Hausinstallation verbunden werden. Wir empfehlen, sich auch bei kleinen Balkonkraftwerken von einem Installateur unterstützen zu lassen, der die Hausinstallation prüft, die Energiesteckdose installiert und den Aufbau begleitet.
Informationen zu Balkonkraftwerken gibt es auch unter https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose.
1. Anmeldung der Erzeugungsanlage
Eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung von < 600 Watt ist nach der Installation bei uns anzumelden. Bitte senden Sie uns dazu das ausgefüllte Dokument Anmeldung Steckerfertige Erzeugungsanlage zu.
2. Zählerwechsel
Wir stimmen mit Ihnen einen Termin ab, in dem wir eine moderne Messeinrichtung anstatt Ihres bisherigen Stromzählers installieren, wenn diese noch nicht vorhanden ist.
Hinweis: Registrierung im Marktstammdatenregister
Jeder Betreiber einer an das Stromnetz angeschlossenen Erzeugungsanlage ist verpflichtet, diese innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister zu registrieren. Bitte denken Sie daran, Ihre Erzeugungsanlage rechtzeitig zu registrieren. (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR)
Erzeugungsanlage mit einer Leistung > 600 Watt
1. Anmeldung der Erzeugungsnalage
Ihr Installateur meldet die Erzeugungsanlage bei uns mit den dafür erforderlichen Unterlagen an. Bitte beachten Sie auch das Informationsblatt Anmeldung und Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlagen.
- Netzanschlussantrag Strom
- Antrag für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (E.1)
- Datenblatt für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (E.2)
- Datenblatt für Speicher (E.3) (Nur bei der Installation eines Speichers)
- Lageplan 1:1.000 im Format A4, aus dem die die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen. Bereits vorhandene Erzeugungsanlagen auf dem Grundstück sind gesondert zu kennzeichnen.
- Übersichtsschaltplan der elektrischen Anlagen mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel (einpolige Darstellung). Für Photovoltaik muss dargestellt werden, wie viele Wechselrichter und Speicher eingesetzt werden und wie sie auf die Außenleiter aufgeteilt sind.
Übersichtsschaltplan Photovoltaik mit Eigenverbrauch und Batteriespeicher AC gekoppelt
Übersichtsschaltplan Photovoltaik mit Eigenverbrauch und Batteriespeicher DC gekoppelt
Übersichtsschaltplan Photovoltaik mit Eigenverbrauch
Übersichtsschaltplan Photovoltaik Volleinspeisung - Beschreibung der Art und Betriebsweise von Antriebsmaschienen, Wechselrichter oder Speicher und Generator sowie der Art der Zuschaltung zum Netz (Datenblatt / Kurzbeschreibung)
- Einheitenzertifikat für Erzeugungsanlagen
- Zertifikat für den NA-Schutz
2. Inbetriebsetzung
Nach der Installation der Erzeugungsanlage benötigen wir von Ihrem Installateur die folgenden Dokumente, um die erforderliche Inbetriebsetzung einzuplanen.
Wir stimmen mit Ihnen einen Termin für die Inbetriebsetzung ab, in dem wir, wenn erforderlich, auch den Zählerwechsel durchführen. Die Hausinstallation muss für den Termin von Ihrem Installateur entsprechend vorbereitet sein.
Hinweis: Registrierung im Marktstammdatenregister
Jeder Betreiber einer an das Stromnetz angeschlossenen Erzeugungsanlage ist verpflichtet, diese innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister zu registrieren. Bitte denken Sie daran, Ihre Erzeugungsanlage rechtzeitig zu registrieren. (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR)