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Wir geben die Umsatzsteuersenkung für das gesamte Abrechnungsjahr an Sie weiter

(vom 01.07.2020)

Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise wurde eine temporäre Senkung der Umsatzsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 beschlossen. Der volle Umsatzsteuersatz sinkt von 19 % auf 16 %, der verminderte von 7 % auf 5 %.

 

Die Stadtwerke Zeven sorgen dafür, dass ihre Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserkunden in vollem Umfang von der Senkung des Umsatzsteuersatzes profitieren. Durch eine spezielle Zuwendungsregel des Bundesministeriums für Finanzen, steht es Energie- und Wasserversorgern frei, den gesenkten Steuersatz auch über den Verbrauch in der zweiten Jahreshälfte 2020 hinaus anzuwenden. So dürfen sie die Umsatzsteuer bei Zählerablesungen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 für den gesamten Verbrauch seit der letzten Rechnung senken. Diese Regel nutzen die Stadtwerke Zeven und geben die Entlastung vollumfänglich an ihre Kunden weiter. Auf diese Weise spart ein durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt ca. 65 € im Jahr ein, ohne Anwendung dieser Regel wäre es nur die Hälfte.

 

Kunden der Stadtwerke Zeven müssen dafür nicht vorsorglich aktiv werden. Am Jahresende werden die Zählerstände erfasst und die gesenkte Umsatzsteuer automatisch bei der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt. Die monatlichen Abschläge ändern sich nicht. Zu viel gezahlte Beträge erstatten wir, wie üblich, im Rahmen der nächsten Jahresrechnung.

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